Am 1. Januar 2002 sind die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) in Kraft getreten. Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung werden die Prüfmethoden den Möglichkeiten moderner EDV-gestützter Buchführungssysteme angepaßt. Den Betriebsprüfern wird erlaubt, die Auswertungsmöglichkeiten der im Unternehmen vorhandenen ERP-Systeme zu nutzen. Hierbei ist es das Ziel der Finanzbehörden, mehr Transparenz über die steuerlichen Daten zu schaffen.
Hieraus resultiert eine erweiterte Aufbewahrungspflicht für steuerpflichtige Unternehmen. Für Prüfungen, die nach dem 1. Januar 2002 beginnen, müssen steuerlich relevante Daten, die in einem ERP-System vorliegen, jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden können und in maschinenlesbarer Form für den Datenzugriff der Finanzbehörde zur Verfügung stehen.
Der unmittelbare und mittelbare Datenzugriff kann in der Produktiv- oder Archivfirma erfolgen. Cofiba stellt hierfür mit der Cofiba-Daten-Archivierung für Baan IV eine umfassende Lösung zur Verfügung.
Bei der Datenträgerüberlassung werden dem Betriebsprüfer steuerlich relevante Daten auf einem Datenträger, z.B. einer CD, übergeben. Die Auswertung der Daten erfolgt auf dem Laptop des Betriebsprüfers oder in der Finanzbehörde. Die Finanzbehörde setzt im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung die Prüfungs-software „Idea für GDPdU“ ein.
Um eine reibungslose Datenträgerüberlassung
zu gewährleisten, stellt Cofiba mit der Datenträgerüberlassung
für Baan IV ein weiteres Baan-Add-On zur Verfügung, das dem Steuerpflichtigen
die restriktive Überlassung der steuerlich relevanten Daten auf einfache
Weise ermöglicht.
Cofiba Datenträgerüberlassung
Die Cofiba Lösung ermöglicht es dem steuerpflichtigen Unternehmen, die vom Betriebsprüfer geforderten Daten, einfach und schnell zu überlassen. Dabei kann die Zusammenstellung der Daten von der Fachabtei-lung gemäß den Anforderungen der konkreten Prüfung durchgeführt werden.
Leistungsumfang der Cofiba-Datenträgerüberlassung:
1. Vorgefertigte Standard-Überlassungschemata
Für die in der Praxis anfallenden
Prüfungen der Finanzbehörden sind vorgefertigte Standard-Überlassungsschemata
für Finance, Distribution und Manufacturing im Lieferumfang enthalten.
In den Überlassungsschemata sind alle steuerlich relevanten Baan-Tabellen
(Stammdaten und Bewegungsdaten) nach sach-lichen Zusammenhängen zusammengefaßt
und die steuerlich relevanten Felder vordefiniert.

2. Flexible Verwaltung der Überlassungsschemata
(Volumen)
Die Standard-Überlassungsschemata
können von der Fachabteilung auf Feldebene an die unternehmensindividuellen
Anforderungen angepasst werden.

3. Selektive Auswahl der Daten
aus Produktiv- und Archivfirma
Die Erstellung der Datenträger erfolgt
gemäß den Anforderungen einer konkreten Betriebsprüfung.
Die an-geforderten Daten können selektiv ausgewählt werden (z.B.
pro Periode, pro Sachkonto, pro Kunde, pro Lager).

4. Überführung des
Baan-Datenmodells in analyseoptimierte denormalisierte Form
Das relationale Baan-Datenmodell wird
in eine analyseoptimierte denormalisierte Form überführt. D.
h. die in Baan vorhandenen Referenzen werden aufgelöst und die Daten
aus mehreren Tabellen (Stammdaten und Bewegungsdaten) in einer Überlassungsdatei
zusammengeführt.
5. Maschinell auswertbare Datenbeschreibung
gemäß Empfehlung der Finanzbehörde (XML-Format)
Zusätzlich zu den übergebenen
Daten wird automatisch eine maschinell auswertbare Datenbeschreibung (XML-Format)
gemäß dem von der Finanzbehörde empfohlenen Beschreibungsstandard
erstellt.
6. Protokollierung der überlassenen
Daten inkl. Fehlerprotokolle
Die überlassenen Daten werden auf
Vollständigkeit und Konsistenz überprüft sowie einer Summenprüfung
unterzogen. Der Umfang der überlassenen Daten wird im Überlassungsjournal
protokolliert.
Ihre Vorteile im Überblick: